Kontrollfahrt / Ausländischer Führerausweis



Innerhalb von einem Jahr muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.

Geprüft wird ein Verkehrsgerechtes Fahren dh.

  • Kenntnisse über die Vortrittsegeln, sowie die allgemeinen Verkehrsregeln
  • Eine einwandfreie Fahrzeugbedienung
  • Fahren auf Autobahn / Autostrassen
  • Fahren nach Wegweisern
  • Vorausschauende Fahrweise
  • Verhalten im Verkehr 
  • Korrektes Einspuren
 



Inhaber/in von einem Führerausweis aus einem EU/EFTA-Staaten sind von der Kontrollfahrt befreit
Unterlagen die Benötigt werden für das Umschreiben:

  • Gesuchsformular um Umtausch eines ausländischen Führerausweis inkl. Passfoto und Sehtest
  • Persönlich beim Strassenverkehrsamt oder Einwohnerkontrolle mit Ausländischer Führerausweis im Original vorbeigehen inkl. Identitätskarte, Ausländerausweis und Wohnsitzbestätigung (Angabe des Einreisedatum)
  • Weitere informationen: siehe Merkblatt oder Strassenverkehrsamt

Besitzer/in eines Führerausweis aus einem anderen Staat absolvieren innerhalb von drei Monaten die Kontrollfahrt

  • Eine nicht bestandene oder unentschuldigt versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden
  • Fahrverbot in der Schweiz der ausländische Führerausweis wird entzogen. In diesem Fall muss das ganze ordentliche Verfahren dh. Nothelfer, Gesuch, Theorieprüfung, Verkehrskunde, evtl. Fahrstunden inkl. praktischer Führerprüfung absolvieren.

Voraussetzung für das Bestehen der Kontrollfahrt (empfehlenswert Fahrstunden zu nehmen)