Der Weg zum Führerschein



 

  1. Nothelfer
    Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweis der Kategorien A oder B oder der Unterkategorie A1 oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass er an einem Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen teilgenommen hat. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. Die nötigen Bescheinigungen erhältst Du nach absolviertem Kurs. (10 Lektionen)



  2. Lernfahrgesuch
    Das Formular kannst Du hier Downloaden oder direkt beim Strassenverkehrsamt Zürich heruntergeladen werden. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, dies bei der Gemeinde- Stadtverwaltung (Kreis- bzw. Quertierbüro) zu beziehen. Vor dem Einreichen des Gesuches muss Dein Sehvermögen beim Arzt oder in einem anerkannten Optikergeschäft prüfen lassen. Der Sehtest darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.
    Anschliessend das vollständig ausgefüllte Formular persönlich mit Pass, ID, Originalausländerausweis direkt beim Strassenverkehrsamt oder zur Gemeinde- Einwohnerkontrolle vorbeibringen. Für den Lernfahr- u. Führerausweis benötigt es zwingend ein aktuelles farbiges Passfoto (Format 35 x 45 mm)

  3. Theorieprüfung
    Nach Einreichen des Lernfahrgesuch bekommst Du innert Frist, einer Woche vom Strassenverkehrsamt ein Bestätigungsschreiben mit den Anmeldeformular zur Basisprüfung inkl. das Original des Nothelfer zurück. 
    Via Anmeldeformular (PIN-Nr.) kannst Du Dich schnell und bequem übers Internet für die Prüfung anmelden.
    Die Prüfungen werden ausschliesslich durch CUT (Computer) abgenommen. Geprüft werden 50 Fragen: 
    1-2 Lösungen pro Frage sind möglich, maximal 14 Fehler sind erlaubt und die Prüfung ist bestanden. 
    Das Lernmittel für die Prüfung gib es direkt bei mir oder im Fachhandel zu beziehen. 
    Ich empfehle Dir jedoch nicht die Fragen auf der CD auswendig zu lernen. Verstehen: wieso, warum, wo etc.
    ist im Nachhinein besser als auswendig lernen. Dies wird sich danach im Strassenverkehr bestätigen. 
    Gerne stehe ich dir dabei zur Seite.

  4. Lernfahrausweis
    Nach bestandener Theorieprüfung wird Dir der Lernfahrausweis per Post von Strassenverkehrsamt zugestellt. Dieser ist 24 Monate gültig und kann nicht verlängert werden. Jetzt darfst Du noch mit einer Begleitperson fahren, die min. 3 Jahre im Besitz des Führerausweises ist und das 23. Altersjahr vollendet hat.

  5. Fahrstunden
    Ab geht es zur Fahrstunde dh. mit der Fahrausbildung beginnen.



  6. Verkehrskunde
    Spätestens zur Anmeldung der praktischen Führerprüfung ist nachzuweisen, dass der VKU absolviert wurde.
    Der Besuch der Verkehrskunde ist obligatorisch und dauert 4 x 2 Lektionen und kann nur mit einem gültigen Lernfahrausweis besucht werden und darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.



  7. Praktische Führerprüfung
    Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt in der Regel durch den Fahrlehrer nach Absprache mit Deinem Einverständnis, Absprache nach Ausbildungsplan. Nach bestandener Führerprüfung wird der provisorische Führerausweis per Post vom Strassenverkehrsamt innert 2 - 3 Tagen zugestellt.

  8. Führerausweis auf Probe
    Wer nach dem 01. Dez. 2005 einen Lernfahrausweis beantragt, erhält nach bestandener Prüfung den Führerausweis für drei Jahre auf Probe. Währen dieser Probezeit müssen zwei ganztägige obligatorische Weiterbildungskurse (WAP / Links) besucht werden. Erst danach bekommst Du den definitiven Führerausweis.